Beweise

So beweisen Sie, dass eine Website Ihr Foto ohne Erlaubnis nutzt

Lesezeit: 3 Min. · Aktualisiert am 26. Oktober 2026

Ob Sie die Entfernung oder eine Zahlung wollen: Alles hängt an den Beweisen. Sie müssen zweierlei belegen: dass die Website Ihr Foto genutzt hat und dass Sie der Urheber sind. So erstellen Sie eine Akte, die die Gegenseite kaum bestreiten kann.

Zwei Dinge sind zu beweisen

  1. Die Nutzung: Ihr Foto war auf einer bestimmten Seite, zu einem bestimmten Zeitpunkt, in einem bestimmten Zusammenhang zu sehen.
  2. Ihre Urheberschaft: Sie haben das Foto gemacht, und es war in Ihrem Besitz, bevor es dort auftauchte.

Das eine ohne das andere ist schwach: Ein Screenshot beweist nicht, dass Sie der Urheber sind, und Ihre RAW-Datei beweist nicht, was die Website getan hat.

Die Nutzung beweisen

  • ein Screenshot der ganzen Seite mit sichtbarer Adresszeile, Datum und Uhrzeit;
  • eine Kopie des Seitencodes (HTML) und der Bilddatei, wie die Website sie ausliefert;
  • die IP-Adresse des Servers, der Hoster und die Angaben zum Domaininhaber (WHOIS / RDAP);
  • ein Zeitstempel und SHA-256-Prüfsummen jeder Datei, die belegen, dass nichts nachträglich verändert wurde;
  • wenn möglich ein öffentliches Archiv: Speichern Sie die Seite in der Wayback Machine (web.archive.org/save).

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Die Urheberschaft beweisen

  • die Originaldatei (RAW oder das JPEG in höchster Auflösung) und ihre EXIF-Daten: Kamera, Datum, Einstellungen;
  • weitere Aufnahmen derselben Serie, die ein Verletzer nicht haben kann;
  • das Datum der Erstveröffentlichung auf Ihrer Website, in Ihrem Portfolio oder Account;
  • ein qualifizierter Zeitstempel (RFC 3161) der Datei, den Frolay Protect jedem Foto beim Hochladen hinzufügt.

Nach § 10 UrhG gilt außerdem als Urheber, wer auf dem Werk in üblicher Weise als solcher bezeichnet ist: Ein Namensvermerk auf Ihren Veröffentlichungen hilft.

Eigener Screenshot oder unabhängige Beweissicherung?

Für eine außergerichtliche Forderung reicht meist ein vollständiger Screenshot, den Sie selbst oder ein Tool wie Frolay Protect erstellt haben: Die meisten Websites lenken bei einer klaren Akte ein. Vor Gericht kann die Gegenseite einen selbst erstellten Screenshot bestreiten. Ihr Anwalt kann dann auf eine unabhängige Beweissicherung zurückgreifen: Zeugen, die die Seite aufrufen, eine notarielle Beweissicherung oder einen spezialisierten Dienst. Ihre Akte hilft ihm, schnell zu handeln, bevor sich die Seite ändert.

Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • die Website vor der Beweissicherung kontaktieren;
  • ein abgeschnittener Screenshot ohne Adresse oder Datum;
  • den Screenshot nachträglich bearbeiten oder neu komprimieren;
  • nur einen Link aufbewahren, der sich ändern oder verschwinden kann;
  • Ihre Originaldateien verlieren: Sichern Sie sie doppelt.

Häufige Fragen

Ist ein Screenshot ein gültiger Beweis?

Er ist ein zulässiges Beweismittel, vor allem außergerichtlich, kann aber bestritten werden. Je vollständiger er ist (Adresse, Datum, Seitencode, Prüfsummen), desto stärker ist er. Für ein Gerichtsverfahren ist eine unabhängige Beweissicherung sicherer.

Wofür ist eine SHA-256-Prüfsumme gut?

Sie ist eine eindeutige mathematische Signatur einer Datei: Die kleinste Änderung verändert sie. Sie zeigt, dass Screenshot und Seitenkopie seit ihrer Erstellung nicht verändert wurden.

Beweisen EXIF-Daten, dass ich der Urheber bin?

Sie helfen, lassen sich aber bearbeiten. Kombinieren Sie sie mit der RAW-Datei, weiteren Aufnahmen der Serie und einem qualifizierten Zeitstempel.

Was, wenn die Website das Foto schon entfernt hat?

Suchen Sie archivierte Kopien (Wayback Machine, Suchmaschinen-Caches) und sammeln Sie alle Spuren: E-Mails, frühere Screenshots, Zeugen. Deshalb sollten Sie sofort sichern, wenn Sie die Nutzung entdecken.

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