Bezahlung

Wie viel können Sie für ein ohne Erlaubnis genutztes Foto verlangen?

Lesezeit: 3 Min. · Aktualisiert am 26. Oktober 2026

Ein Unternehmen hat Ihr Foto ohne zu fragen verwendet. Statt nur die Entfernung zu verlangen, können Sie Geld für die Nutzung fordern. So legen Sie einen fairen und belastbaren Betrag fest, der gute Chancen hat, bezahlt zu werden.

Ausgangspunkt: die Lizenzanalogie

Grundlage ist, was der Nutzer gezahlt hätte, wenn er vorher gefragt hätte. Diese sogenannte Lizenzanalogie ist die übliche Berechnung des Schadensersatzes nach § 97 UrhG. Sie hängt ab von:

  • der Art der Nutzung: redaktioneller Artikel, Firmenwebsite, Produktseite, Werbung, Druck, Verpackung;
  • der Dauer: wie lange das Bild online war (prüfen Sie archive.org);
  • der Sichtbarkeit: Startseite, Banner, Bildgröße, Reichweite der Website;
  • Gebiet und Exklusivität: eine weltweite Webnutzung kostet mehr als ein lokaler Flyer.

Verwenden Sie Ihre eigene Preisliste, wenn Sie eine haben. Gerichte ziehen bei Berufsfotografen außerdem oft die jährlich veröffentlichten MFM-Bildhonorare (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) als Orientierung heran; bei Amateurfotos werden sie häufig nicht oder nur gekürzt angewendet.

Übliche Zuschläge

Eine unerlaubte Nutzung ist kein normaler Verkauf. Typisch sind:

GrundÜblicher Zuschlag
Fehlende Urhebernennung (§ 13 UrhG)Viele Gerichte sprechen bis zu +100 % der Lizenzgebühr zu
Bild zugeschnitten, verändert oder Wasserzeichen entferntJe nach Fall
Anwaltskosten einer berechtigten AbmahnungErstattungsfähig nach § 97a UrhG

Einen pauschalen „Strafzuschlag“ für die fehlende Erlaubnis kennt das deutsche Recht nicht; außergerichtlich setzen viele Fotografen trotzdem einen Aufschlag an, um den Aufwand abzudecken. Gerichte entscheiden im Einzelfall, aber eine belegte, nachvollziehbare Forderung wird deutlich häufiger bezahlt.

Werden Ihre Fotos ohne Erlaubnis genutzt?Frolay Protect durchsucht das Web, prüft jede Seite und bereitet Beweise und Schreiben vor.
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Rechenbeispiel

Ein Möbelhändler nutzt Ihr Landschaftsfoto seit 14 Monaten auf einer Produktseite. Ihre Weblizenz für ein Jahr kostet 300 €.

  • Lizenz für 14 Monate: rund 350 €;
  • Zuschlag für fehlende Urhebernennung (+100 %): 350 €;
  • Gefordert: 700 €, mit der Option, das Bild mit Namensnennung weiter zu nutzen.

Frolay Protect berechnet solche Vorschläge automatisch auf Basis Ihrer eigenen Preise, und Sie passen jede Zeile vor dem Versand an.

Nachträgliche Rechnung oder Abmahnung?

Eine nachträgliche Lizenzrechnung ist freundlich: Sie unterstellt guten Glauben und bietet an, die Nutzung zu legalisieren. Das funktioniert gut bei kleinen Unternehmen. Eine Abmahnung ist bestimmter: Sie stellt die Verletzung fest, fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, setzt eine Frist und kündigt gerichtliche Schritte an. Viele Fotografen schicken zuerst die Rechnung und bei ausbleibender Antwort die Abmahnung.

Tipps, damit wirklich gezahlt wird

  • Sichern Sie Ihre Beweise vor jedem Kontakt.
  • Schreiben Sie an das Unternehmen selbst (Impressum), nicht an ein anonymes Kontaktformular, und nennen Sie die genaue Seite.
  • Nennen Sie einen klaren Betrag, eine Frist (14 Tage) und einen einfachen Zahlungsweg. Frolay Protect fügt einen Button „Lizenz bezahlen“ hinzu, über den direkt per Karte auf Ihr Konto gezahlt wird.
  • Bleiben Sie höflich und sachlich: Ziel ist eine Zahlung, kein Streit.
  • Erinnern Sie einmal, dann eskalieren Sie.

Häufige Fragen

Kann ich mehr als meine normale Lizenzgebühr verlangen?

Ja, insbesondere einen Zuschlag für die fehlende Urhebernennung, den viele Gerichte mit bis zu 100 % ansetzen, sowie die Kosten einer berechtigten anwaltlichen Abmahnung.

Muss ich Mehrwertsteuer berechnen?

Das hängt von Ihrem Status ab. Eine nachträgliche Lizenz ist eine Rechteeinräumung: Wenden Sie dieselben Regeln an wie bei Ihren normalen Lizenzen, für Fotolizenzen gilt in Deutschland oft der ermäßigte Satz. Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater. Echter Schadensersatz ist dagegen in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig.

Was, wenn die Website das Bild entfernt, ohne zu zahlen?

Die Entfernung löscht die vergangene Nutzung nicht: Sie können weiterhin Schadensersatz für den Zeitraum verlangen, in dem das Bild online war, sofern Sie Beweise haben. Und ohne strafbewehrte Unterlassungserklärung besteht die Wiederholungsgefahr fort.

Was, wenn die Website im Ausland ist?

Eine Zahlung ist schwerer durchzusetzen. Setzen Sie auf die Entfernung über eine DMCA-Meldung oder eine Meldung an den Hoster und behalten Sie Zahlungsforderungen klar identifizierbaren Unternehmen vor.

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