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Abmahnung wegen eines ohne Erlaubnis genutzten Fotos

Lesezeit: 3 Min. · Aktualisiert am 26. Oktober 2026

Mit einer Abmahnung fordern Sie den Verletzer förmlich auf, die Nutzung Ihres Fotos einzustellen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und meist auch Schadensersatz zu zahlen, bevor Sie vor Gericht gehen. Richtig formuliert erledigt sie die meisten Fälle.

Wann eine Abmahnung sinnvoll ist

Schicken Sie sie, wenn eine erste freundliche Nachricht oder eine nachträgliche Rechnung nichts bewirkt hat, oder direkt, wenn die Nutzung klar kommerziell ist: Shop, Werbung, Firmenwebsite, Wettbewerber. Nach § 97 Abs. 1 UrhG soll der Verletzte vor einem gerichtlichen Verfahren abmahnen; sonst riskiert er, die Verfahrenskosten zu tragen, wenn der Gegner sofort anerkennt.

Was die Abmahnung enthalten muss

§ 97a Abs. 2 UrhG verlangt bestimmte Angaben. Sonst ist die Abmahnung unwirksam:

  • Name oder Firma des Verletzten (und ggf. seines Vertreters);
  • die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung: welches Foto, auf welcher Seite, seit wann;
  • die Aufschlüsselung der Zahlungsansprüche in Schadensersatz und Aufwendungsersatz;
  • falls eine Unterlassungserklärung verlangt wird, der Hinweis, inwieweit die vorgeschlagene Erklärung über die abgemahnte Verletzung hinausgeht.

Dazu gehören außerdem: der Nachweis Ihrer Urheberschaft, eine klare Frist (meist 7 bis 14 Tage), Ihre Beweise (Screenshots, Zeitstempel, SHA-256-Prüfsummen) und der Hinweis auf gerichtliche Schritte bei ausbleibender Reaktion.

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Muster

Betreff: Unerlaubte Nutzung meines Fotos — Abmahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Urheber des Fotos „[Titel]“, erstmals veröffentlicht am [Datum] unter [Adresse]. Am [Datum, Uhrzeit] habe ich festgestellt, dass dieses Foto ohne meine Erlaubnis auf folgender Seite bzw. folgenden Seiten verwendet wird: [Adressen].

Ich habe Ihnen zu keinem Zeitpunkt Nutzungsrechte an diesem Bild eingeräumt. Die Nutzung verletzt mein Urheberrecht (§§ 19a, 72 bzw. 2 UrhG).

Ich fordere Sie daher auf, binnen 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens
1. die Nutzung des Fotos einzustellen und die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzusenden;
2. Schadensersatz in Höhe von [Betrag] € zu zahlen (Lizenzgebühr für [Dauer]: [Betrag] €; Zuschlag für fehlende Urhebernennung: [Betrag] €).

Die vorgeschlagene Unterlassungserklärung geht nicht über die hier beanstandete Verletzung hinaus. Sollte innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Reaktion erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte einleiten und Ihren Hoster informieren.

Anlagen: Screenshots, Zeitstempel und Prüfsummen der Seite, Unterlassungserklärung.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, E-Mail]

Frolay Protect füllt die Angaben (Seitenadresse, Datum, Beweise, Betrag nach Ihren Preisen) automatisch aus. Für Websites in den USA erstellt es außerdem eine DMCA-Meldung. Bei hohen Beträgen oder wenn eine Unterlassungserklärung gefordert wird, lohnt sich ein Anwalt für Urheberrecht: Die Kosten einer berechtigten anwaltlichen Abmahnung trägt grundsätzlich der Verletzer, bei Privatpersonen allerdings in vielen Fällen gedeckelt.

So verschicken Sie die Abmahnung

Schicken Sie sie per E-Mail an die Adresse aus dem Impressum und auf einem Weg, der den Zugang beweist: Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben, bei Eile zusätzlich per Fax. Bewahren Sie von allem eine Kopie auf. Ist die Website anonym, nutzen Sie die Kontaktadresse aus dem WHOIS der Domain oder die Abuse-Adresse des Hosters.

Wie es weitergeht

Die meisten Websites entfernen das Bild, unterschreiben die Erklärung oder zahlen innerhalb der Frist. Wenn nicht, können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen (dafür ist Eile geboten, oft binnen etwa eines Monats ab Kenntnis) oder auf Schadensersatz klagen. Parallel können Sie den Hoster benachrichtigen: In der EU muss er nach dem Digital Services Act auf eine ordnungsgemäße Meldung reagieren, in den USA nach dem DMCA.

Häufige Fragen

Ist eine Abmahnung per E-Mail wirksam?

Grundsätzlich ja, entscheidend ist aber, dass Sie den Zugang beweisen können. Ein Einschreiben oder Fax ist sicherer, weil es ein Datum belegt.

Brauche ich einen Anwalt für eine Abmahnung?

Nein, Sie können selbst abmahnen. Ein Anwaltsschreiben hat mehr Gewicht, und die Kosten einer berechtigten anwaltlichen Abmahnung muss grundsätzlich der Verletzer erstatten (§ 97a Abs. 3 UrhG).

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Die Verpflichtung des Verletzers, das Foto nicht mehr zu nutzen, mit dem Versprechen einer Vertragsstrafe für jeden weiteren Verstoß. Nur sie beseitigt die Wiederholungsgefahr; eine bloße Löschung reicht nicht.

Was riskiert die Website, wenn sie die Abmahnung ignoriert?

Eine einstweilige Verfügung oder eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz, mit Gerichts- und Anwaltskosten.

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